Homeoffice und Remote Work: Was es als Arbeitgeberin und Arbeitgeber rechtlich zu beachten gilt

Am 14. September gab uns Dr. Jürg Ruf, Rechtsanwalt und Notar beim ZUGWEST Branchenpartner RUF RECHTSANWÄLTE AG, wertvolle Informationen zu rechtlichen Fragen rund um Homeoffice und Remote Work. Am kompakten Online-Event ZUGWEST Smart nahmen 28 Interessierte teil und bekamen Antworten auf folgende Fragen:

  • Was sind die Pflichten von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern?
  • Welche Pflichten haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer?
  • Wie sorgt ihr als Unternehmen für eine möglichst reibungslose Zusammenarbeit?

      Aufzeichnung der Präsentation

      Individuelle Regelung empfohlen

      Da die Gesetzgebung auf dem klassischen Arbeitsbild beruht, also Arbeiten am Ort der Arbeitgeberin, mit deren Einrichtungen und Geräten und in ihrem direkten Einflussbereich, gibt es praktisch keine gesetzlichen Regelungen und noch sehr wenig Rechtspraxis für neue Arbeitsformen wie Homeoffice oder Remote Work. Dr. Jürg Ruf empfiehlt daher, diese neuen Arbeitsformen individuell im Arbeitsvertrag oder in einem Personalreglement verbindlich zu regeln.

      In seinem Referat wies er im Detail auf die Pflichten von Arbeitgeberinnen und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern hin. Dabei war auch das neue Datenschutzgesetz ein Thema, das am 1. September 2023 in Kraft trat und nicht nur für Kundinnen und Kunden, sondern genauso für Arbeitnehmende gilt.

      Event verpasst: Hier kannst du das Online-Referat nachschauen und die Präsentation als PDF herunterladen.

      Präsentation: Neue Arbeitsformen und ihre Herausforderungen – Dr. Jürg Ruf, Ruf Rechtsanwälte AG

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