Zug ist bereit für die Unternehmenssteuerreform
Grosses Interesse am ersten, öffentlichen ZUGWEST-Fachthema-Event «Standortfaktoren»: Über 70 Personen, darunter zahlreiche Treuhänder und Anwälte, verfolgten am 16. November gespannt die Ausführungen des Zuger Ständerats Peter Hegglin zur Unternehmenssteuerreform III sowie den Erklärungen von Bernhard Neidhart, Leiter Amt für Wirtschaft und Arbeit, zu weiteren Standortfaktoren.
Am 12. Februar 2017 wird über die Unternehmenssteuerreform III (USR III) abgestimmt. Damit soll ein über 10-jähriges Seilziehen zwischen der Schweiz mit der EU und der OECD beigelegt werden: Mit der USR III sollen die kritisierten Steuerprivilegien für Statusgesellschaften abgeschafft und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Unternehmen gesichert werden.
Was die USR III konkret für die Zuger Unternehmen bedeutet und welche Konsequenzen dies für den Kanton Zug hat, das legte Ständerat Peter Hegglin in seinem verständlichen und überzeugenden Referat anlässlich des ZUGWEST-Events zum Thema Standortfaktoren dar.
So profitieren Unternehmen von der USR III
Der Kanton Zug möchte die Möglichkeiten des neuen Steuersystems zugunsten der KMUs und Konzerne umfassend ausschöpfen und sieht folgende Massnahmen vor:
- Der Gewinnsteuersatz soll für alle Unternehmen und KMUs von heute 14.6 auf 12 Prozent gesenkt werden. «Damit würde Zug mit die tiefsten Gewinnsteuern in der Schweiz aufweisen, und auch im Vergleich mit der internationalen Konkurrenz sehr gut dastehen: Die Tiefsteuerländer Irland und Zypern haben 12.5 Prozent», erklärte Hegglin.
- Verankerung einer Patentbox: Steuerliche Vorteile von 90 Prozent für Erträge aus Patenten.
- Die Forschung und Entwicklung im Inland wird mit einem 150-prozentigen Abzug gefördert.
- Einführung einer zinsbereinigten Gewinnsteuer.
- Anpassungen bei der Kapitalsteuer.
Mit diesen Massnahmen könnten maximal 80 Prozent des Reingewinns von den Steuern befreit werden.
Müssen Private mehr zahlen?
Der Umbau des Unternehmenssteuerrechts würde für den Kanton Zug aufkommensneutral erfolgen. Das heisst, es müssten keine Anpassungen der Steuern für Private befürchtet werden.
Denn der Bund würde bei Annahme der USR III dem Kanton künftig rund 73 Millionen Franken mehr pro Jahr als Ausgleich zahlen und die Ausgleichszahlungen im Rahmen des Nationalen Finanzausgleich (NFA) würden nicht mehr so drastisch ansteigen wie bisher.
Weitere Standortvorteile
Dass die steuerliche Belastung ein wichtiger, aber nicht ausschliesslicher Standortvorteil ist, legte Bernhard Neidhart von der Kontaktstelle Wirtschaft Kanton Zug dar: «Es nützt nichts, wenn wir zum Schluss unter den letzten drei Standorten sind – wir müssen dann auch den Zuschlag erhalten.» Dabei spielten der attraktive Wohn- und Lebensraum, die kurzen Wege zu Behörden und Verwaltung und der Zugang zu internationalen Märkte eine wichtige Rolle. Für die Zukunft wichtig sei aber auch, dass die Personalrekrutierung möglichst offen (Masseneinwanderungsinitiative) und das Arbeitsrecht liberal bleibe (Arbeitszeiterfassung etc.).
Ohne USR III wären Arbeitsplätze gefährdet
Zum Schluss des Fachthema-Events waren sich die Anwesenden einig: Der Besuch des ersten Fachtthema-Events hat sich auf jeden Fall gelohnt.
«Wir werden künftig weitere öffentliche Anlässe für ein Fach-Publikum durchführen. Der nächste ist dem Thema „Submissionen“ gewidmet», kündigte Regula Hürlimann, Präsidentin ZUGWEST, an und fasste gleich zusammen: «Klar ist, eine Ablehnung der Unternehmenssteuerreform würde Arbeitsplätze gefährden und Einnahmenausfälle bringen. Bleibt somit nur noch die Frage: We bringe ich meine Grossmutter dazu, die Reform anzunehmen?»
Schmunzelnd antworte Hegglin: «Indem sie ihr sagen, dass sie für die Zukunft ihrer Kinder und Enkeln stimmen soll.»