Unsere Anwaltskanzlei verfügt über langjährige Erfahrung und Praxis in allen Bereichen des Immobilienrechts. Wir beraten im Zusammenhang mit dem Kauf oder Verkauf von Immobilien, bei Immobilieninvestitionen und -finanzierungen sowie bei der rechtlichen Strukturierung oder bei der Weitergabe von Immobilienvermögen an die nächste Generation oder an Dritte.
Im Baurecht kennen wir vertieft die Vielfalt von Vorschriften mit unterschiedlichen Rechtsgrundlagen im Bundesrecht, im kantonalen Recht und in den Bauvorschriften der Gemeinde.
Im privaten Baurecht liegt unser Schwerpunkt im Vertragsrecht für Architekten und Planer sowie im Werkvertragsrecht für Unternehmen des Baugewerbes und des Baunebengewerbes. Mängel-, Haftungs- und Schadenersatzfragen gehören ebenfalls zu unserem Kompetenzbereich.
Wir unterstützen Sie bei der Erstellung von Verträgen im Grundstücksbereich, bei rechtlichen Problemen im Stockwerkeigentum oder bei der Errichtung und Ausübung von Dienstbarkeiten.